Kurzarbeit – Was Sie wissen sollten:
Der Bundestag hat im Rahmen des Sozialschutzpaketes II die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes beschlossen.
Der Bundestag hat im Rahmen des Sozialschutzpaketes II die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes beschlossen.
Der Corona-Virus bedroht inzwischen angesichts seiner explosionsartigen Verbreitung auf massive Art und Weise auch wirtschaftliche Belange vieler Unternehmen. Aus diesem Grunde hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Lockerung bei den Anforderungen zur Beantragung von Kurzarbeitergeld per Gesetz beschlossen.