Neuregelung zum Forderungsausfall von Kapitalanlagen ante portas*

– Zur geplanten Korrektur der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs

Am 8. Mai 2019 hat das BMF einen Referentenentwurf für ein Jahressteuergesetz 2019 veröffentlicht. Neben Regelungen zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität findet sich darin insbesondere eine Reaktion auf die vielbeachtete Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur ertragsteuerlichen Anerkennung von Verlusten aus privaten Kapitalanlagen wie etwa beim Verfall von Optionen (BFH Urt. v. 12.1.2016, IX R 49/14), beim (teilweisen) Ausfall privater Kapitalforderungen (BFH Urt. v. 24.10.2017, VIII R 13/15) sowie der automatischen Ausbuchung sog. Knock-out-Zertifikate (BFH Urt. v. 20.11.2018, VIII R 37/15). Diese neue Rechtsprechungslinie soll durch explizite Neuregelungen in § 20 Abs. 2 EStG kassiert werden. Der Vorschlag ist auf seine Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht zu überprüfen.

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