Der grenzüberschreitende Hinausformwechsel in Europa

Ein Beitrag zur richterlichen Weitsicht und zum RL-Vorschlag der EU-Kommission v. 25.4.2018 für die Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132
Prof. Dr. iur. Heike Jochum und
Prof. Dr. iur. Alexander Hemmelrath*

Die EU-Kommission hat am 25.4.2018 einen Vorschlag für die Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 in Bezug auf grenzüberschreitende Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen(COM (2018) 241 final) vorgelegt. Im Zentrum steht die Anpassung der nationalen Gesellschaftsrechtsordnungen durch den Einsatz digitaler Werkzeuge und Verfahren im Bereich der registerrechtlichen Eintragung. Die EU-Kommission hat die Entscheidung des EuGH v. 25.10.2017 in der Rs. C-106/16 (Polbud) zum Anlass genommen, einer seit vielen Jahren diskutierten Forderung nachzukommen und den Umgang mit der grenzüberschreitenden Verlegung von Unternehmenssitzen anzupacken. Das OLG Frankfurt hatte bereits am 3.1.2017 den „Hinausformwechsel“ einer deutschen GmbH nach Italien in die dortige Rechtsform einer S.r.L. anerkannt. Diesen Hintergrund gilt es zu beleuchten und die steuerrechtlichen Konsequenzen des grenzüberschreitenden Hinausformwechsels auszuloten.

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* Prof. Dr. iur. Heike Jochum, Mag. rer. publ., StBin, lehrt an der Wirtschaftsuniversität Wien sowie der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer. Prof. Dr. iur. Alexander Hemmelrath, WP/StB, liest Umwandlungs- und Umwandlungssteuerrecht an der Universität Osnabrück. Die Autoren sind als Partner in der Hemmelrath PartG mbB Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater mit Sitz in München tätig.